Homöopathie
Hochgeschätzt auch in der zahnärztlichen
Praxis
Immer mehr zahnärztliche Kolleginnen und Kollegen wissen die
Homöopathie bei ihrer Arbeit zu schätzen. Sie erweist sich als wertvolle therapeutische
Hilfe in allen zahnärztlichen Aufgabenbereichen. Diese Art, mit und für den
Patienten zu arbeiten, schärft den Blick auch für schulmedizinische
nebensächlich erscheinende Symptome, eröffnet dadurch vielfältigere, weil
individuellere Therapiemöglichkeiten und schafft somit oft befriedigendere
Therapieergebnisse (sowohl für den Patienten als auch für den Behandler). In der
zahnärztlichen Praxis gibt es zahlreiche bewährte
Indikationen, die homöopathischen Arzneimittel einzusetzen. Die
zweifelsfrei unentbehrlichste Arznei in der zahnärztlichen Praxis ist Arnica (Bergwohlverleih). Als Mittel für „Folge von Trauma“ egal ab Stauchung,
Quetschung, Bluterguss und andere Verletzungen, hat es viele
Anwendungsgebiete. Es ist das erste Mittel bei allem, was mit
Blutungen einhergeht. Das Augenfälligste ist die Zahnextraktion (Stauchung, Quetschung, Extraktionswunde, Blut,
Bluterguss). Beim einfachen Extrahieren genügt die Potenzierungsstufe C 12.
Eine einzige Gabe reicht meistens aus, den Gebrauch von Schmerzmitteln
überflüssig zu machen. Außerdem verhilft es zu beschleunigter Wundheilung. Schwierige
Extraktionen, Osteotomien und andere kieferchirurgische Eingriffe mit
größerem Traumatisierungsgrad benötigen C 30 evtl. C 200 mit und ohne
Wiederholungsgaben. Gleiches
gilt für Mund- und Zahnverletzungen nach Unfällen. Arnica C
12 hat sich auch sehr bewährt nach der Füllungstherapie.
Das Schleifen im Zahn geht mit nicht geringer Traumatisierung der Pulpa (des
Nervs) einher, trotz vorsichtigen Arbeitens und scharfen Instrumenten mit
Wasserkühlung. Je tiefer die Karies, die excaviert werden muss, desto größer
die Dentinwunde (die im Zahnbein freigelegten Kanäle mit den Nervausläufern).
Zu der mechanischen Traumatisierung der Pulpa kommt oft auch noch eine chemische
Traumatisierung durch das Füllungsmaterial hinzu (was in diesem Zusammenhang
nicht besprochen werden soll). Auch hier hilft Arnica C 12 dem Gewebe, sich
nach der Stauchung, Quetschung, Blutung (gut zu sehen beim offenen Nerv /
Pulpa aperta) schneller zu regenerieren. Betrachtet man die Dentinwunde als
Schürfwunde, so wird deutlich, warum auch Calendula (Ringelblume – Folge von Schürfwunden) oft das Mittel
der Wahl ist. Nicht funktionell arbeitende
kieferorthopädische Geräte ( lose,
aber besonders die „festen“ Klammern) verursachen schwere Stauchungen und
Quetschungen im zahnumgebenden Knochen und gehen somit meistens mit starken
Schmerzen einher. Wenn sich eine derartige Zahnregulierung nicht vermeiden
lässt, kann man dem Kind/ Jugendlichen jedoch oft die Schmerzen mit Arnica
erträglicher machen. Beschleunigte Wundheilung und drastische
Senkung des Konsums allopathischer Schmerzmittel – selbst bei
standartisierter Anwendung von Arnica - ist ein großer Vorteil für den
Patienten wie auch für den Behandler, da weniger Nebenwirkungen und
Wundheilungsstörungen behandelt werden müssen. Reicht aber Arnica zur Vermeidung einer Wundheilungsstörung nicht aus, kommt
es z.B. nach der Extraktion zu einer leeren Alveole, helfen hier in den
meisten Fällen Symphytum
(Beinwell) und Calendula
(Ringelblume) in homöopathischer Potenz. Gelangt
man mit diesen bewährten Indikationen nicht ans Ziel, werden Arzt und Patient
sich, wenn möglich, auf die Suche nach dem individuellen Konstitutionsmittel
begeben (Anamnese und Repertorisation). Auch Nachblutungen benötigen ein
genaueres Hinsehen und Erfragen: Nicht immer muss die Wunde fest austamponiert werden, was die
primäre Wundheilung behindert. Handelt es sich um helles Blut oder dunkles
Blut? Besteht eine Sickerblutung? Auch hier wird der Patient von
homöopathischer Mitbehandlung mit z.B. Phosphorus
(Phosphor), Hamamelis (virginische
Zaubernuss) und Millefolium
(Schafgarbe) profitieren. Hepar sulfuris calcareum (Kalkschwefelleber) gilt als bewährte Indikation bei Eiterungen,
die mit hoher Berührungsempfindlichkeit und Frieren einhergehen: Ohne den Patienten mit den starken
Nebenwirkungen allopathischer Antibiotika belasten zu müssen, schafft es
Hepar sulfuris calcareum homöopathisch angewendet, den noch nicht reifen
Abszess mit mehreren Gaben einer D 4 reifen zu lassen ,damit er inzidiert
werden kann, zumindest aber die diffuse Schwellung zu konzentrieren, oder
auch in einigen Gaben einer D 30 den beginnenden Abszess zur Resorption zu
bringen, abhängig von seiner Reifung bei Therapiebeginn. Voraussetzung ist
hierbei ein guter Kontakt zwischen Arzt und Patient, die sich nach den
Arzneigaben in kurzen Abständen sprechen oder treffen müssen, um die Richtung
der Entwicklung zu kontrollieren. Auch hier ist in der Regel keine
zusätzliche Therapie mit Analgetika erforderlich. Gingivitiden,
Mundschleimhauterkrankungen, Aphten, Parodontose; Karies, Zahn- und Kieferfehlstellungen
sind homöopathisch betrachtet sehr individuelle
Erkrankungen und als solche nicht durch gängige Therapieschemata
abzudecken. Hier eröffnet die Homöopathie die Möglichkeit zu sehr
umfassender, individueller Behandlung.
Der homöopathisch arbeitende Zahnarzt wird versuchen, mittels einer gründlichen
klassischen homöopathischen Anamnese und deren Verarbeitung in
Repertorisation und vergleichendem Materia Medica-Studium die für den
Patienten passende, d.h. dem Kranksein ähnliche homöopathische Arznei zu
finden, die dann in passender Potenzhöhe zur Therapie angewendet wird. Auch die
Behandlung von Zahnungsbeschwerden,
Muskelschmerzen, Neuralgien, neuralgiformen
Schmerzen, Angst, Knirschen ist durch homöopathische Arzneien prinzipiell
gut möglich und bietet dem Patienten große Vorteile (vgl. Nebenwirkungen
allopathischer Medikation). Natürlich ist immer eine sorgfältige und
„schulmedizinische“ Diagnostik Voraussetzung für die zusätzliche klassische
homöopathische Diagnostik und Therapie. Die Homöopathie kann keine fällige
zahnärztliche Therapie ersetzen: Der
kariöse Zahn muss gefüllt, der zerstörte und entzündete Zahn extrahiert
werden, die Parodontitis muss evtl. auch chirurgisch behandelt werden. Die
Homöopathie ersetzt auch keine regelmäßige und gründliche Zahnpflege und
keine regelmäßige Vorsorge, sie ersetzt keine gesunde Ernährung und benötigt
wie fast jede andere Therapie die Mitarbeit des Patienten. Die
homöopathische Anamnesetechnik und Verlaufsbeobachtung des Krankheitsfalles
erlaubt dem homöopathisch weitergebildeten Zahnarzt besser einschätzen zu
können, wann ein Patient womit behandelt werden darf oder nicht (z.B.
Zahnschmerzen nach Arzneigabe im Rahmen einer Erstverschlimmerung
...abwarten, nicht den Zahn devitalisieren. Das könnte den Genesungsprozess
unterbrechen). Eine
solide klassische homöopathische Ausbildung vermittelt Wissen, den Patienten
in seiner Ganzheit wahrzunehmen und ihm in seiner Individualität bei seiner
Behandlung und Therapie gerecht zu werden. Claudia
Hesse |